Der Jahresabschluss bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Steuerbelastung, sondern spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Wirtschaftsjahres wieder. Damit dient der Jahresabschluss als wichtiges Instrument für die Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmung und bildet gleichzeitig die Ausgangslage für zukünftige unternehmerische Entscheidungen.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für GmbHs, GmbH & Co. KGs, KGs, OHGs, GbRs und bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen sowie für andere Rechtsformen. Bei ent-
sprechender Auftragserteilung übermitteln wir für publizitätspflichtige Unternehmen die Jahresabschlussdaten an den elektronischen Bundesanzeiger.
Einnahmenüberschussrechnungen erstellen wir insbesondere für Freiberufler, Handwerks-betriebe und andere nichtbilanzierungspflichtige Gewerbebetreibende.
Die Erstellung des Jahresabschlusses kann nach Handelsrecht (HGB) oder nach steuer-rechtlichen Vorschriften erfolgen.
Zu besonderen Anlässen erstellen wir Eröffnungs-, Auseinandersetzungs- und Liquidations-bilanzen sowie Zwischenbilanzen.
Auf Wunsch fertigen wir einen detaillierten Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss bzw. der Einnahmenüberschussrechnung an, in dem wir bei entsprechender Auftragserteilung auch über durchgeführte Plausibilitätsprüfungen berichten, um deren Außenwirkung (insbesondere gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten) aufzuwerten sowie deren Aussagekraft zu erhöhen.
Steuerberatungskanzlei Diringer - Ihre Steuerberatung in Mannheim